"Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines
Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen.
Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der
Schadenspositionen und der Rechtsprechung lässt es geradezu
fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln."
OLG Frankfurt, Urteil vom 01.12.2014 - 22 U 171/13
Im Falle einer polizeilichen oder gerichtlichen Ladung, einer Verhaftung oder Anklage sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und keine Erklärungen abgeben. Wir fordern umgehend Einsicht in Ihre Ermittlungsakte an und erläutern Ihnen dann Ihre rechtlichen Möglichkeiten und die beste Verteidigungsstrategie.
Ainmillerstraße 28
80801 München
Telefon: (089) 34 79 80
info@rechtsanwaeltefigge.com
Wegbeschreibung
Fax (089) 34 79 77